Aktuell zum 1.3.2013: Fragen und Antworten zum Ausgabeaufschlag

1. Welche Ziele hat die BürgerEnergie Jena eG, wie ist sie organisiert?

• Wir wollen eine neue Idee realisieren: Bürgerinnen und Bürger werden mit uns Miteigentümer der Stadtwerke als eines wichtigen Energieunternehmens in Jena und der Region. Als Miteigentümer

o kann man mitbestimmen, was das Unternehmen tut, ob es wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele miteinander in Einklang bringt oder ob es nur auf kurzfristige Gewinne setzt

o profitiert man vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, indem man seinen Anteil an den Gewinnausschüttungen erhält.

• Um das zu ermöglichen,

o müssen wir den Kaufpreis für Anteile an den Stadtwerken aufbringen. 1% Beteiligung kostet nach einem Wertgutachten von 2011 fast 4,2 Millionen Euro. Solche Summen können wir nur aufbringen, weil es auf die Einlagen unserer Mitglieder gute Ausschüttungen geben wird.

o Weiter müssen wir die Information, Diskussion und Meinungsbildung unter den Bürgerinnen und Bürgern – unseren Mitgliedern und Interessenten – organisieren und voranbringen.

• Wir haben die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) gewählt, weil diese durch das Genossenschaftsgesetz sehr demokratisch gestaltet ist und sich der Verwaltungsaufwand dabei in Grenzen hält. Seit der Gründung im März 2011 haben wir jetzt (Ende Oktober 2012) über 370 Mitglieder mit Einlagen von fast 2,8 Millionen Euro.

• Alle Arbeit wird ehrenamtlich getan. Das höchste Gremium ist die Generalversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme hat, unabhängig von der Höhe seiner Einlagen. Hier wird der 6-köpfige Aufsichtsrat gewählt, der zwischen den Generalversammlungen die Grundzüge der Arbeit festlegt. Der Aufsichtsrat beruft auch den Vorstand, welcher die operative Geschäftsführung übernimmt. Einzelheiten finden sich in der Satzung.

 

2. Wie funktioniert das mit dem Kauf der Stadtwerkeanteile genau?

• Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH gehören den Städten Jena und Pößneck (zusammen 78%), dem privaten Gesellschafter THÜGA (20%) und seit 1.1.2012 unserer BürgerEnergie Jena eG (2%).

• Unsere Anteile konnten wir anlässlich des Ausscheidens und Neueinstiegs von privaten Gesellschaftern zum Jahreswechsel 2011/2012 erwerben, denn die Bewertung dieser Anteile und alle rechtlichen Voraussetzungen lagen in diesem Moment vor. Wir haben unsere 2% zum 1.1.2012 von der Stadt Jena erworben. Zwar sind damit die städtischen Anteile leicht gesunken, aber dem steht ein hoher Kaufpreis (8,3 Millionen Euro) gegenüber. Vor allem aber wird durch diese 2% die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung mit unserem Modell geschaffen.

• In einem Stundungsmodell haben wir ab 2012 entsprechend der zunehmend Anzahl von Mitgliedern und Einlagen je monatlich den Kaufpreis abbezahlt und unser Ziel, bis Ende 2014 den gesamten Kaufpreis abzahlen zu können erreicht.

• 2015 und 2016, sind wir wieder in Verhandlungen mit der Stadt eintreten, um weitere Stadtwerkeanteile kaufen zu können. Leider hat sich der Stadtrat trotz unserer Bemühungen nicht zu einem Verkauf von weiteren Anteilen an unsere Genossenschaft entschieden. Um dennoch dem Gedanken der Bürgerbeteiligung an den Stadtwerken und der inhaltlichen Mitwirkung zur Weiterentwicklung der Stadtwerke nachzukommen, wurde uns die Möglichkeit zur Bestellung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Energie gewährt.

 

3. Wie kann man Mitglied werden?

• Das ist ganz einfach. Man füllt den Mitgliedsantrag aus, den man auch unter www.buergerenergie-jena.de herunterladen oder sich von uns zuschicken lassen kann. Den Antrag sendet man dann per Post an unsere Adresse, da wir aus rechtlichen Gründen die Originalunterschrift brauchen.

• Der Vorstand schickt dem neuen Mitglied dann eine schriftliche Beitrittsbestätigung. Dort sind dann auch Bankverbindung und Frist für die Einzahlung der Anteile angegeben.

• Von diesem Zeitpunkt ab kann dann der gesamte weitere Informationsaustausch zwischen Mitglied und Genossenschaft elektronisch, also per Internet und E-Mail, ablaufen. Wir haben alle notwendigen Möglichkeiten dafür geschaffen. Über 90% aller Mitglieder machen davon Gebrauch, und wir begrüßen das sehr. Nur so können wir die Verwaltungsarbeit ehrenamtlich bewältigen, und Kosten spart dies auch.

Gibt es ein Eintrittsgeld bzw. einen Ausgabeaufschlag?

• Ab 1. März 2013 gibt es einen Ausgabeaufschlag von 2% auf alle neu gezeichneten Anteile. Dies kommt also sowohl bei neu eintretenden Mitgliedern zum Tragen, als auch wenn Anteile nachgekauft werden. Bis 28. Februar 2013 gibt es keinerlei Aufschläge.

Kann ich meinem Enkel die Mitgliedschaft schenken?

• Ja gerne, allerdings muss das Enkelkind in Jena, Pößneck oder den drei angrenzenden Landkreisen wohnen. Sie füllen den Mitgliedsantrag im Namen des Beschenkten aus. Unterschreiben müssen die Eltern und – wenn es über 7 Jahre alt ist – das Enkelkind. Nach Erhalt der Bestätigung leisten dann Sie als Schenker die Einzahlung.

 

4. Wie wird das Geld verzinst, das man einlegt, wie sicher ist es?

• Das von den Mitgliedern eingelegte Geld wurde plangemäß zum Erwerb des Anteils an den Stadtwerken Energie verwendet, und die Genossenschaft erhält die Gewinnausschüttung der Stadtwerke darauf (in den vergangenen Jahren ca. 5,5% des Kaufpreises pro Jahr). Von diesen Einnahmen gehen noch die Gewerbesteuer (15% der Einnahmen), die Verwaltungskosten der Genossenschaft (ca. 4%) und die gesetzlich verankerte Rücklagenzuführung der Genossenschaft (5% ) ab.

• 2016 hat die Generalversammlung zudem eine Richtlinie für weitere Beteiligungen und eigene Projekte verabschiedet, in deren Rahmen weitere Anlagen möglich sind.

• Somit konnten wir in den vergangenen Jahren je ca. 4% pro Jahr auf die Einlagen unserer Mitglieder ausschütten. Die zukünftigen Ausschüttungen sind von der Ertragslage der Stadtwerke abhängig. Über die Verwendung des Ertrags und die genaue Höhe der Ausschüttung beschließt die Generalversammlung aller Mitglieder im Frühjahr des Folgejahrs. Danach wird die Ausschüttung an die Mitglieder überwiesen.

• Wir können also nicht mit den Renditeversprechen mancher Aktienfonds mithalten, jedoch ist die Sicherheit der Geldanlage höher. Das Kapital der Stadtwerke besteht vor allem aus Sachwerten (Energienetzen und Wohnungen der Stadtwerke-Tochtergesellschaft jenawohnen). Daraus ergibt sich auch eine hohe Sicherheit vor Inflation. Bei Inflation erhöhen sich nämlich auch die Gewinne der Stadtwerke und damit die Ausschüttungen an die Genossenschaftsmitglieder.

• Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen (Vorantreiben des Satzungszweckes, also die aktive Beteiligung an der Energiewende, ertragsstarke Dividende) und Risiken (Renditeausfall und potentieller Totalverlust des eingelegten Kapitals). Ein teilweiser oder totaler Verlust des eingesetzten Kapitals ist dabei nur für den Fall zu befürchten, dass die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH über Jahre hinweg in die Verlustzone geraten, so dass unsere Beteiligung an Wert verlieren würde. Dies halten wir für sehr unwahrscheinlich, wenn man es auch nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen kann. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder über die gezeichneten Anteile hinaus gibt es auch in diesem Falle nicht.

Muss man steuerliche Besonderheiten beachten?

• Nein, es gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie für andere Kapitalerträge. Jedes Mitglied kann uns einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn sein Sparerpauschbetrag (801 Euro bzw. 1.602 Euro für Ehepaare) noch nicht ausgeschöpft ist. Dann können wir die Ausschüttung in voller Höhe auszahlen, ansonsten müssen wir die Kapitalertragsteuer von 25% der Ausschüttung zuzüglich Solidaritätszuschlag abführen. Für Rentner oder Kinder kann eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes von Vorteil sein; auch diese berücksichtigen wir entsprechend.

 

5. Wie kann man die Mitgliedschaft beenden und das eingelegte Geld zurück erhalten?

•  Die Kündigungsfrist aller oder eines Teils der Geschäftsanteile beträgt fünf Jahre auf das Ende eines Geschäftsjahres. Wenn die Mitgliedschaft endet, werden die Einlagen zurückgezahlt, und bis dahin natürlich die Ausschüttungen ausgezahlt. Es gelten dabei die in der Satzung geregelten Bedingungen für das Auseinandersetzungsguthaben, wie beispielsweise der anteilige Abzug von eventuellen Verlustvorträgen. Im Todesfall gilt für die Erben eine kürzere Frist (gemäß Genossenschaftsgesetz), wenn diese nicht Mitglied werden wollen oder schon sind.

• Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Anteile an andere Mitglieder zu verkaufen. Dabei sind keine Fristen zu beachten, es ist ja ein Geschäft zwischen zwei Mitgliedern. Wir werden versuchen, den Kontakt zu möglichen Käufern herzustellen, sobald jemand verkaufen will.

 

6. Wie kann man inhaltlich mitwirken und selbst Einfluss auf die Stadtwerke nehmen?

• Viele Möglichkeiten, bei uns mitzumachen und Ideen einzubringen, sind noch nicht einmal an eine Mitgliedschaft gebunden, sondern stehen auch Nichtmitgliedern offen (von denen aber die meisten nach einiger Zeit Mitglied werden):

o Etwa quartalsweise bieten wir größere öffentliche Veranstaltungen an, die BürgerEnergieTreffs. Hier behandeln wir aktuelle Energiethemen und informieren Interessenten über unsere Genossenschaft.

o Es gibt 6 Arbeitsgruppen, auch hier sind Nichtmitglieder dabei.

o Wir betreiben ein Wiki (www.buergerenergie-jena.de/wiki) im Internet; dort finden sich umfassende Informationen über unsere inhaltliche Arbeit sowie die Möglichkeit, online zu diskutieren und gemeinsam Inhalte zu erarbeiten.

o Und natürlich kann man jederzeit mit Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern ins Gespräch kommen: persönlich oder per Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).

• An die Mitgliedschaft gebunden ist die Teilnahme an den Generalversammlungen sowie die Möglichkeit, sich in den Aufsichtsrat wählen und den Vorstand berufen zu lassen.

• Mit den Stadtwerken haben sich kontinuierliche Gesprächsebenen herausgebildet, und das ebenso mit der Geschäftsführung wie mit Fachleuten für spezielle Themen wie regenerative Energien oder Energiesparen. Hier nehmen von Seiten unserer Genossenschaft nicht nur Vorstände und Aufsichtsräte, sondern viele interessierte und fachkundige Mitglieder teil.

• Als Grundlage dessen besitzt die Genossenschaft ihre Mitwirkungs- und Informationsrechte als Gesellschafter und Partner des Konsortialvertrages der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH. Zwar können wir mit 2% Anteil die anderen Gesellschafter natürlich nicht überstimmen, auch für das „Zünglein an der Waage" reicht es nicht. Aber unser Einfluss bemisst sich nicht vorrangig an einer Beteiligungsquote von wenigen Prozent. Unser Einfluss wächst mit der Kompetenz, die unsere Mitglieder einbringen, und mit der Unterstützung durch viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, den Kunden der Stadtwerke.

 

Sind noch Fragen offen?

• Schicken Sie uns eine Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder einen Brief an unsere Adresse. Wir antworten Ihnen schnell, und veröffentlichen Ihre Frage & Antwort für alle im Internet.

Choosing the best web hosting some times could be difficulty if you don’t know what to look for. Read hosting reviews and if you may like we highly recommend using green hosting servers.
© 2024 BürgerEnergie Jena eG Kontakt Impressum Datenschutzerklärung       Sitemap

Wir nutzen sog. Cookies, um unsere Website und den Service für Sie zu verbessern. Um mehr über Cookies und unsere Nutzung dieser zu erfahren, siehe unsere Datenschutzerklärung.

Ich akzeptiere Cookies auf dieser Website.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk