Bürgerenergiegenossenschaft
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Bürgerenergiegenossenschaften sind Akteure der Energiewirtschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft mit dem Ziel einer dezentralen, konzernunabhängigen und ökologischen Energiegewinnung. Sie sind eine Form der Bürgerbeteiligung, vorwiegend auf kommunaler Ebene. Sie bieten Bürgern die Möglichkeit, zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen. Sie bieten darüber hinaus auch Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte. Der Geschäftsbetrieb betrifft häufig die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien oder die Beteiligung an solchen Anlagen. Die Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Weitere Aktivitäten betreffen die Errichtung und den Betrieb von Blockheizkraftwerken (Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung), die Bürgerbeteiligung an Stadtwerken und die Beratung der Mitglieder in Energiefragen.
Geschichte
Als es noch keine flächendeckenden Energieverteilungsnetze gab, wurden vielfach Insellösungen der Energieversorgung, insbesondere der Stromversorgung durch genossenschaftliche Unternehmen, gewährleistet. Daraus haben sich die Stadtwerke entwickelt, die später durch wenige Großunternehmen des Energiesektors verdrängt wurden. Mit der Öffnung der Energiemärkte und damit der Möglichkeit für Kunden den Stromanbieter zu wählen hat sich eine Wiederbelebung genossenschaftlicher Strukturen im Energiesektor ergeben. Dies führte dazu, dass sich eine Reihe von Stromhändlern gründete, darunter auch genossenschaftlich geprägte, wie beispielsweise die 1999 gegründete Greenpeace Energy eG.
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