BürgerEnergie Thüringen - Verwaltung von Energiegenossenschaften

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Inhaltsverzeichnis

Weiterbildungsveranstaltung zu Verwaltungssoftware für Energiegenossenschaften in Thüringen 22.1.2014

Programm

Termin: Mittwoch, 22.1.2014, 15 - 18 Uhr

Ort: Konferenzraum der Deutsche Kreditbank (DKB), Niederlassung Erfurt, Anger 30, 5. Obergeschoss

Ablauf (vorläufig):

1. Begrüßung
Herr C. Prechtl, BürgerEnergie Thüringen e.V.; Herr J. Sturm, DKB
2. Rechtliche Anforderungen an die Mitgliederverwaltung einer Genossenschaft, Prüfungsverband der Thüringer Wohnungswirtschaft (PTW)
Herr Elfrich und Frau Dithmar
3. Steuerliche Aspekte der Mitgliederverwaltung
StB Henn, PTW
Pause
4. Unternehmenspräsentation eueco GmbH
Herr Baur
5. Unternehmenspräsentation GenoData EDV-Systeme GmbH, 76829 Landau
Herr Robert Knoll

Bericht und Ergebnisse

Frau Dithmar (PTW): rechtliche Aspekte

Unterzeichung Satzung bei Gründung;
Antragstellung und Genehmigung durch Vorstand (Formulare für Erstbeitritt und Erhöhung nötig),
Vorstand kann sowohl Aufnahme als auch Erhöhung aus billigen Gründen ablehnen
dann Eintrag in Mitgliederliste und Information an neues Mitglied
Übertragung der Mitgliedschaft durch Erbe oder Verkauf kann durch Satzung ausgeschlossen werden
i.d.R Wahl des Aufsichtsrats und Verwendung Jahresüberschuss in Generalversammlung,
kein Eingriff in Geschäftsführung des Vorstandes zulässig
Generalversammlung mind. 1x jährlich möglichst vor 30.6.
Ausscheiden: Kündigung: beachte Kündigungsfrist sowie ggf. Mindestkapitalregelung in Satzung
Ausschluss: z.B. bei Konkurrierendem Verhalten gegenüber Genossenschaft
Tod, Insolvenz: ggf. in Satzung geregelt.
Grund des Endes der Mitgliedschaft muss in Liste vermerkt werden
Auseinandersetzungsguthaben entspricht i.d.R. den Geschäftsguthaben des Mitglieds,
Auszahlung 6 Monate nach Beeindigung


Herr Henn (PTW): steuerliche Aspekte

Aktiva: PV-Anlagen (Abschreibung über 20 Jahre), Verbindlichkeiten aus Einspeisevergütung und

Barvermögen

Passiva: Geschäftsguthaben und Verbindlickeiten aus Krediten (Zinsaufwendungen)
+ Einspeisevergütung
- Abschreibung/Wartung/Zinsen/Verwaltung/Lohn und/oder Aufwandsentschädigung
Vorstand: Aufwandsentschädigungen: erst nach mind. 3 monatiger Ermittlung als Pauschale

möglich

Vorstand: Lohn: i.d.R bei Summen <450 Euro: pauschale Abführung von 30% an Bundesknappschaft
Aufsichtsrat: grundsätzlich Vergütungen - daher zu versteuern in Steuererklärung des Aufsichtsrats
mögliche Ergebnisverwendung, Entscheidung der Generalversammlung auf Vorschlag

Vorstand/Aufsichtsrat:

a) Rücklagen (satzungsmäßige Rücklagen sind ohnehin pflichtegemäß einzubehalten)
b) Überschuss/Verlust auf neue Rechnung vortragen
c) Ausschüttung
Bei Ausschüttung: i.d.R. normale Gewinnausschüttung, beachte:
a) Freistellungsaufträge sind zu berücksichtigen (ansonsten Abführen von Abgeltungssteuer und

Soli, ggf. Rückerstattung für Miglied über Einkommensteuererklärung)

b) freigestellte Dividendenerträge müssen zentral gemeldet werden durch EnG
c) Nichtveranlagungsbescheinigungen sind zu berücksichtigen
d) Kirchensteuer ist zu berücksichtigen!
zu Kirchensteuer:
gilt ab 2015, falls in 2015 Dividendenauszahlung geplant ist
dafür: zwischen 1.9. und 31.10 bereits Abfrage der Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern durch EnG
vorher: Hinweis an Mitglieder auf Widerspruchsmöglichkeit bzgl. Auskunft zu Religion wegen

Datenschutz

aber: Hinweis an Mitglieder: bei Inanspruchnahme Widerspruch: Zwang zu Veranlagung zu Einkommenssteuererklärung
Auch Steuerindentifikationsnummern der Mitglieder werden benötigt.
Alternative zur Ausschüttung kann die Bildung von Rücklagen oder Gutschrift auf

Geschäftsguthaben (auch zu versteuern) sein.


Herr Elfrich (PTW):

Ansprechpartner zur Verfügung. Musterschreiben werden demnächst vom Ptw bereitgestellt.


Herr Baur: EuEco

zentrales Portal

generieren von Schreiben und Verträgen (Identifikation und Einpflege über Barcodes), Unterstützung des Zeichnungsvorganges

Finanzbuchhaltung (Vorbuchung und Steuerbescheinigung)

Beteiligungselementen (z.B. verschiedene Anteile, Nachrangdarlehen) - Minimieren des eigenen Verwaltungsaufwandes

Account)

Genossenschaften: Bsp. 4 Beteiligungsformen, 2000 Anleger: 3-4000 € pro Jahr

Herr Knoll: Genodata

über mehrere Instanzen möglich, auch Einrichtung verschiedener Genossenschaften über ein System möglich, allerdings noch nicht so angelegt

(u.a. für Banken)

Workflowsteurung,

monatlich. Geschätzter Aufwand für Einrichtung mehrere Energiegenossenschaften auf ein System 3-4 Werktage a 850 Euro.

Diskussion:

Erleichterung für Genossenschaftsvorstände erwartet, beide Software-Lösungen, vor allem Genodata beinhalten Funktionen zu angesprochenen Problemen mit Dividendenauszahlung

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