BürgerEnergie Thüringen - Verwaltung von Energiegenossenschaften

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::wird in über 30 Energiegenossenschaften eingesetzt  
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::Flyer zeigt Funktionsumfang und Kosten  
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::entnehmen Sie dem anhängenden [[Media:Agrokraft_Verwaltungssoftware.pdf|Flyer des CRM-Systems der Agrokraft GmbH]] und der Visualisierung auf youtube: http://www.youtube.com/watch?v=92GT2JkN9rI  
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::entnehmen Sie der Visualisierung auf youtube: http://www.youtube.com/watch?v=92GT2JkN9rI  
::Einrichtungspauschale einmalig ab 580 €  
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::Monatl. Nutzungsgebühr für 3 Benutzer ab 30 €
::Monatl. Nutzungsgebühr für 3 Benutzer ab 30 €

Aktuelle Version vom 13. September 2016, 21:20 Uhr


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Inhaltsverzeichnis

Verwaltungssoftware für Energiegenossenschaften in Thüringen

Veranstaltungsprogramm

Termin: Mittwoch, 22.1.2014, 15 - 18 Uhr

Ort: Konferenzraum der Deutsche Kreditbank (DKB), Niederlassung Erfurt, Anger 30, 5. Obergeschoss

Ablauf:

1. Begrüßung
Herr C. Prechtl, BürgerEnergie Thüringen e.V.; Herr J. Sturm, DKB
2. Rechtliche Anforderungen an die Mitgliederverwaltung einer Genossenschaft, Prüfungsverband der Thüringer Wohnungswirtschaft (PTW)
Herr Elfrich und Frau Dithmar
3. Steuerliche Aspekte der Mitgliederverwaltung
StB Henn, PTW
Pause
4. Unternehmenspräsentation eueco GmbH
Herr Baur
5. Unternehmenspräsentation GenoData EDV-Systeme GmbH, 76829 Landau
Herr Robert Knoll


Teilnehmer: 25



PTW: steuerliche Aspekte

Aktiva: PV-Anlagen (Abschreibung über 20 Jahre), Verbindlichkeiten aus Einspeisevergütung
und Barvermögen
Passiva: Geschäftsguthaben und Verbindlickeiten aus Krediten (Zinsaufwendungen)
+ Einspeisevergütung
- Abschreibung/Wartung/Zinsen/Verwaltung/Lohn und/oder Aufwandsentschädigung
Vorstand: Aufwandsentschädigungen: erst nach mind. 3 monatiger Ermittlung als Pauschale möglich
Vorstand: Lohn: i.d.R bei Summen <450 Euro: pauschale Abführung von 30% an Bundesknappschaft
Aufsichtsrat: grundsätzlich Vergütungen
daher zu versteuern in Steuererklärung des Aufsichtsrats
mögliche Ergebnisverwendung, Entscheidung der Generalversammlung auf Vorschlag
a) Rücklagen (satzungsmäßige Rücklagen sind ohnehin pflichtegemäß einzubehalten)
b) Überschuss/Verlust auf neue Rechnung vortragen
c) Ausschüttung
Bei Ausschüttung: i.d.R. normale Gewinnausschüttung, beachte:
a) Freistellungsaufträge sind zu berücksichtigen
(ansonsten Abführen von Abgeltungssteuer und Soli,
ggf. Rückerstattung für Miglied über Einkommensteuererklärung)
b) freigestellte Dividendenerträge müssen zentral gemeldet werden durch EnG
c) Nichtveranlagungsbescheinigungen sind zu berücksichtigen
d) Kirchensteuer ist zu berücksichtigen!
zu Kirchensteuer:
gilt ab 2015, falls in 2015 Dividendenauszahlung geplant ist
dafür: zwischen 1.9. und 31.10 bereits Abfrage der Religionszugehörigkeit
beim Bundeszentralamt für Steuern durch EnG
vorher: Hinweis an Mitglieder auf Widerspruchsmöglichkeit
bzgl. Auskunft zu Religion wegen Datenschutz
aber: Hinweis an Mitglieder: bei Inanspruchnahme Widerspruch:
Zwang zu Veranlagung zu Einkommenssteuererklärung
Auch Steuerindentifikationsnummern der Mitglieder werden benötigt.
Alternative zur Ausschüttung kann die Bildung von Rücklagen
oder Gutschrift auf Geschäftsguthaben (auch zu versteuern) sein.


PTW

und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Musterschreiben werden demnächst vom Ptw bereitgestellt.


EuEco

eueco GmbH
Corneliusstr. 12
80469 München
Telefon:+49 89 | 21 55 11 820
Mobil: +49 89 | 21 55 11 829
E-mail: info (at)eueco.de
über ein zentrales Portal
aber auch GmbH-Anteilen generieren von Schreiben und Verträgen
(Identifikation und Einpflege über Barcodes), Unterstützung des Zeichnungsvorganges
inklusive Vorbereitung der Auszahlung, Schnittstellen zu Finanzbuchhaltung
(Vorbuchung und Steuerbescheinigung)
von Beteiligungselementen (z.B. verschiedene Anteile, Nachrangdarlehen)
Minimieren des eigenen Verwaltungsaufwandes
(Erfahrung: über 80 Prozent neigen zum Online-Account)


Genodata

GenoData EDV Systeme GmbH
Albert-Einstein-Straße 23
76829 Landau (Pfalz)
Tel.: 06341-558955
Mobil: 0160-7074990
E-Mail: knoll (at) genodata.de
www.genodata.de
aber eher Sicht auf eine Genossenschaft,
Verwaltung über mehrere Instanzen möglich,
auch Einrichtung verschiedener Genossenschaften über ein System möglich,
allerdings noch nicht so angelegt
(u.a. für Banken)
(u.a. Erstellen von Editierbaren Serienbriefen),
Workflowsteurung,


Agrokraft CRM System

Die Agrokraft GmbH begleitet die Genossenschaften als Dienstleister. Hat Verwaltungssoftware "Friedrich-Wilhelm Raiffeisen CRM-System" entwickelt:

webbasiert
kein eigener Server nötig
wird in über 30 Energiegenossenschaften eingesetzt
Flyer zeigt Funktionsumfang und Kosten
entnehmen Sie der Visualisierung auf youtube: http://www.youtube.com/watch?v=92GT2JkN9rI
Einrichtungspauschale einmalig ab 580 €
Monatl. Nutzungsgebühr für 3 Benutzer ab 30 €
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