Solarpark Ilmnitz

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Zu der Meldung der TLZ vom 2.10.2013 zur Abnahme des bereits im letzten Quartal 2012 errichteten Solarparks Ilmnitz sollen hier über einige weitere Details des Werdeganges dieses Projektes berichtet werden. Bereits im Frühjahr 2008 traten private Projektentwickler an die Stadtverwaltung mit der Idee zum Bau eines Solarparks auf der Fläche der ehemaligen Hausmülldeponie heran. Da die Stadt mit dem Projekt unbekanntes fachliches Terrain betrat, wurde im Fachdienst Stadtentwicklung eine interne Informationsrecherche erstellt (10/2008), die anschließend Grundlage für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie darstellte. Die von den Büros GLU und Dr. Mann erarbeiteten Unterlage (07/2007) stellt die Eignung der ehemaligen Deponie für eine PV-Freiflächenanlage heraus. Von der 7,8 ha großen Fläche können effektiv 5,6 ha für die Solarenergienutzung verwendet werden. Die restlichen Flächen sollten dem naturschutzrechtlichem Ausgleich als Grünland dienen. Vorgeschlagen wurde eine feste Aufständerung mit ca. 30% Neigung. Um gegenseitige Verschattungen zu vermeiden und um eine Begrünung der Generatorfläche zu ermöglichen, sollten die Modulreihen einen ausreichend Abstand (GFZ: 0,4) aufweisen und die untere Modulkanten nicht 1m unterschreiten. Prognostiziert wurde bei Verwendung von polykristallinen Dünnschichtmodulen eine maximale Generatorleistung von 1,87 MW. Des weiteren enthielt die Studie Hinweise zum Bau- und Umweltrecht, sowie Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit. Als Voraussetzung zum Bau der PV-Anlage mussten von der Stadt die verschiedensten Verfahren durchgeführt werden. Da die Deponie im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ lag, musste ein Herauslösungsverfahren beim Landesverwaltungsverfahren angestrengt werden. Ebenso war die Deponiefläche nicht als Vorrangfläche „Solarenergie“ des Regionalplanes Ostthüringen dargestellt, so dass auch ein Zielabweichungsverfahren von den mittleren Landesbehörden durchgeführt werden musste. Schließlich verlangt das Bundesenergierecht, dass von Freiflächenanlagen nur dann Strom zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen eingespeist werden darf, wenn diese sich im Bereich eines kommunalen Bebauungsplanes – einschließlich des integrierten Grünordnungsplanes - befinden. Da sich dieser im Einklang mit dem genehmigten kommunalen Flächennutzungsplan muss, bedurftes es auch ebenfalls eines Änderungsverfahren hierzu. Nach dem alle diese Verfahrensschritte durchgeführt wurden, konnte endlich der Stadtrat am 2.3.2011 den Satzungsbeschluss fassen, so dass mit der Realisierung begonnen werden konnte. Allerdings fand in dem Jahr die Verwaltungsreform in der Stadt Jena statt, so dass die Zuständigkeit vom Liegenschaftsbereich des Dezernates Stadtentwicklung erst über KIJ dann zu KSJ überging. Nachdem sich zahlreiche Investoren für das Projekt interessierten, entschloss sich KSJ, selbst den Solarpark zu beauftragen. Die Ausschreibung konnte 2012 die Berliner Firma Solon für sich entscheiden, jedoch erfolgte die Abnahme der Anlage erst 09/2013. Auf einer Baufläche von 32.990 m² wurden mit 8360 Modulen (und 105 Wechselrichtern) eine effektive Generatorfläche von 15.293 m² erreicht. Die polykristalline Module weisen eine Peakleistung von 2,14 MW auf. Im Probebetrieb konnten (bis Stand 6.9.) 296,4 MWh in das öffentliche Netz eingespeist werden. Mit dem Solarpark Ilmnitz hat sich in Jena die installierte PV-Leistung auf ca. 6MW erhöht; weitere Freiflächenanlagen sind – trotz Ansätzen zur Deponie Winzerla und zu den Unlandflächen auf dem Jägerberg - derzeit nicht in Sicht.

Erträge pro Jahr:

2014: 2.106.014 kWh

2015: 2.181.374 kWh

2016: 1.940.915 kWh

2017: 1.941.523 kWh

2018: 2.096.695 kWh

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